Warum ist diese Seite notwendig?

Diese sorgsam zusammengestellten Informationen sind vor allem für diejenigen Personen gedacht, die beruflich kreativ tätig sind und entweder als Privatperson oder aber als Gesellschafter/Geschäftsführer einer juristischen Person (z.B. GmbH) aus irgendeinem Grund in eine Insolvenz geraten sind.

In einer Insolvenz bemächtigt sich der dann bestellte Insolvenzverwalter allem Vermögen, welches er in seine Finger kriegen kann. Gerade daher ist es wichtig, seine eigene Rechtsposition möglichst genau zu kennen, um ggf. entsprechend gegensteuern zu können.

Da man als Schuldner oder Schuldnervertreter nach der geltenden Insolvenzordnung keine wirklichen Rechte besitzt - mit Pflichten aber geradezu überhäuft wird, ist es wichtig, die angrenzenden Rechtsordnungen nach Pfründen zu durchforschen, mit denen man der derzeitigen Allmacht der Insolvenzverwalter wirksam begegnen kann.

Auch ist es bei beruflich kreativ arbeitenden Personen mit Nichten so, dass sie kein privates Vermögen hätten das sie in die Waagschale werfen könnten; Sie kennen es oftmals nur (noch) nicht. Und das hat Folgen – oftmals böse Folgen.

Und genau hier setzt dieser Informationspool an, indem er Sie über "unbekanntes Vermögen" aufklärt, und Sie informiert, wie sie dieses Vermögen erkennen, aufdecken und dann auch zu Ihrem persönlichen Nutzen verteidigen können.

Je mehr der hier angesprochenen Personen sich diese Informationen mutig zu Herzen nehmen, desto weniger wir die Aussage eines Oberstaatsanwaltes aus Saarbrücken zutreffen die da frei übersetzt lautet: „Es existieren keine insolvenzverwaltertypischen Straftaten.“

Eines ist sicher: Wer nicht hinschaut und nicht hinschauen will, so wie dies bei der StA Saarbrücken leider verbreitet ist, kann sicherlich auch keine Straftaten entdecken!

Eine ordentliche "Informationsspritze" kann auf keinen Fall schaden!


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